Wenn bereits ein Auge erblindet ist, sind an die ärztliche Aufklärung vor einer LASIK-Operation hohe Anforderungen zu stellen. Dies geht aus einem Beschluss des OLG Köln vom 12.08.2009 (Az. 5 U 47/09) hervor. Dem Beschluss lag eine Behandlung zu Grunde, bei der eine Patientin auf einem Auge bereits weitestgehend erblindet war. Ihr anderes Auge, mit …
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