Ein Zahnarzt muss seinen Patienten vor einer Operation über ein erheblich beeinträchtigendes Eingriffsrisiko auch dann umfassend aufklären, wenn sich das Risiko nur selten verwirklicht. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden und damit die Verurteilung eines Zahnarztes zu einem Schmerzensgeld bestätigt (Az.: Az.: 5 U 496/12). Worum ging es? Der beklagte Zahnarzt setzte seiner Patientin zwei …
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