In einfach gelagerten Fällen kann der Arzt den Patienten grundsätzlich auch in einem telefonischen Gespräch über die Risiken beim bevorstehenden Eingriff aufklären, wenn der Patient damit einverstanden ist. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 15.06.2010. In diesem Fall fand im Vorfeld einer Leistenhernienoperation bei einem neugeborenen Mädchen eine 15-minütige telefonische Aufklärung des Vaters …
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