Neben medizinischen Aufklärungspflichten treffen den (Zahn)Arzt auch wirtschaftliche Beratungs- und Aufklärungspflichten, wonach er den Patienten auch über die wirtschaftlichen Folgen einer Untersuchung und/oder ärztlichen Behandlung ausreichend zu unterrichten hat. Unklarheit besteht darüber, wann und in welchem Umfang eine wirtschaftliche Aufklärung erfolgen muss. In Zeiten eingeschränkter Leistungskataloge der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen sollte der (Zahn)Arzt diese …
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