Ärzten obliegt die Aufklärungspflicht auch im Bezug auf Doping. Daraus folgt, dass sie ihre Patienten über die Nebenwirkungen von Arzneimitteln informieren müssen, da auch die Behandlung mit einem Medikament zum ärztlichen Heileingriff gehört. Dopingmittel enthalten häufig Stoffe bzw. Stoffgruppen, die nicht ohne weiteres als Stoffe zum Zwecke des Dopings erkannt werden. Es handelt sich um …
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